Sicherheitsprüfungen UVV
an ArbeitsmittelnArbeitsmittel in Betrieben unterliegen zum Teil enormen Beanspruchungen. Egal ob sie nur sporadisch Verwendung finden oder im harten Dauereinsatz sind
- eine regelmäßige Sachkundigenprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in jedem Fall 1 x jährlich durch einen Sachkundigen professionell ausgeführt und dokumentiert werden. Bei Anschlagketten ist mind. alle 3 Jahre eine Rissprüfung erforderlich!
- Mit unserem Ketten-Prüfdienst unterstützen wir Sie bei der Einhaltung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zur regelmäßigen Prüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen und Lastaufnahmemitteln.
Unser Prüfservice umfaßt:
- Sicht- oder Rissprüfung durch unseren Sachkundigen Prüfer
- Datenerfassung der Prüfobjekte und Erstellung der Prüfdokumentation in übersichtlichen Formularen sowie PDF-Datei
- Bei Bedarf sofortiger Vor-Ort-Reparaturservice
- Schnelle Ersatzbeschaffung defekter Lastaufnahmemittel/Ketten etc.
Diese Arbeitsmittel prüfen wir für Sie:
- Winden, Hub- und Zuggeräte – DGUV Vorschrift 54 (vormalsBGV D8)
– an Seilwinden aller Bauarten
– an Greifzug, Hand- . Ketten- , Flaschen, u. Ratschenzüge, Umlenkrollen
- Kettenprüfung, Anschlagketten und Lastaufnahmemittel – DGUV 100-500 (vormals BGR 500)
– Drahtseilgehänge, Drahtseilschlingen, Schlaufen- u. Hebebänder, Rundschlingen, Anschlagpunkte, Schäkel und Haken, Anschlagketten
- Persönliche Schutzausrüstung – DGUV Regel 112-198 (vormals BGR 198/199) gegen Absturz , Rettung aus Tiefe + Höhe
– Auffang- und Haltegurte, Sicherungsseile, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte
- Flurförderzeuge – DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV 27)
– Gabelhubwagen, Stapler
Seilwinden-Prüfungen (UVV) gemäß DGUV Vorschrift 54
Ein besonderer Huber Service: Wir führen Seilwindenprüfungen nach UVV-Vorschriften durch und prüfen Winden, Hubgeräte und Zuggeräte (BGV D8). Am betriebseigenen Zugturm ermitteln wir die maximale Hubkraft und Bremskraft. Kommen Sie also zu uns, wenn UVV-Prüfungen ins Haus stehen, wir sorgen dafür, dass Winde, Hubgerät und Zuggerät der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung unterzogen werden.